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§ 1
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Erfüllungsort
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Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Liefervertrag ist der Ort des Unternehmens.
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§ 2
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Gerichtsstand
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Gerichtsstand (auch für Wechsel- und Scheck-Klagen) ist der Ort des Unternehmens.
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§ 3
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Vertragsinhalt
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1.
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Alle Verkäufe werden nur zu bestimmten Lieferterminen, Mengen, Artikeln, Qualitäten und festen Preisen abgeschlossen. Hieran sind beide Parteien gebunden.
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2.
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Umdispositionen im Rahmen des erteilten Auftrages sind nur in beiderseitigem schriftlichem Einverständnis zulässig.
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§ 4
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Lieferung
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1.
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Die Lieferung der Ware erfolgt ab Unternehmen. Die Versandkosten innerhalb Deutschlands trägt der Verkäufer, Versandkosten bei Lieferung ins Ausland gehen zu Lasten des Käufers (nur gegen Vorkasse). Versandart und Weg bestimmt der Verkäufer, sofern nicht der Käufer ausdrücklich etwas anderes vorschreibt. Die Transportgefahr trägt in jedem Falle der Käufer.
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2.
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Die Ware ist unversichert zu versenden, wenn nicht anders vereinbart ist.
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3.
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Wenn infolge des Verschuldens des Käufers die Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt, finden die gesetzlichen Bestimmungen des § 326 BGB Anwendung.
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§ 5
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Unterbrechung der Lieferung
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1.
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Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen sowie solchen unverschuldeten Betriebsstörungen, die länger als 1 Woche gedauert haben oder voraussichtlich dauern, wird die Lieferfrist bez. Abnahmepflicht ohne weiteres um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch um 5 Wochen zuzüglich Nachlieferungsfrist verlängert. Die Verlängerung tritt nicht ein, wenn der anderen Partei nicht unverzüglich Kenntnis von dem Grund der Behinderung gegeben wird, sobald zu übersehen ist, daß die vorgenannten Fristen nicht eingehalten werden können.
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2.
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Ist die Lieferung bzw. Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt, so kann die andere Vertragspartei vom Vertrage zürücktreten. Sie muß dies jedoch mindestens 2 Wochen vor Ausübung des Rücktrittsrechts durch Einschreiben oder Fernschreiben ankündigen.
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3.
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Hat die Behinderung länger als 5 Wochen gedauert und wird der anderen Vertragspartei auf Anfrage nicht unverzüglich mitgeteilt, daß rechtzeitig geliefert bzw. abgenommen werde, dann kann die andere Vertragspartei sofort vom Vertrage zurücktreten.
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4.
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Schadensersatzansprüche sind in den vorgenannten Fällen ausgeschlossen.
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§ 6
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Nachlieferungsfrist
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1.
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Nach Ablauf der Lieferfrist wird ohne Erklärung eine Nachliferungsfrist von der Dauer der Lieferungsfrist längstens von 18 Tagen, in Lauf gesetzt. Nach Ablauf der Nachlieferungsfrist gilt der Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß von Schadensersatzansprüchen als erfolgt. Der Rücktritt vom Vertrag nach Absatz 1 Satz 2 tritt nicht ein, wenn der Käufer während der Nachlieferungsfrist dem Verkäufer erklärt, daß er auf Erfüllung des Vertrages besteht. Der Verkäufer wird jedoch von der Lieferungsverpflichtung frei, wenn der Käufer sich auf Anfrage des Verkäufers innerhalb der Nachlieferungsfrist nicht dazu äußert, ob er auf Vertragserfüllung besteht. Fixgeschäfte werden nicht getätigt.
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2.
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Will der Käufer Schadensersatz wegen Nichterfüllung beanspruchen, so muß er dem Verkäufer eine 4-Wochen-Frist setzen, mit der Androhung, daß er nach Ablauf der Frist die Erfüllung ablehne. Die Frist wird von dem Tag an gerechnet, an dem die Mitteilung des Käufers durch Einschreiben oder Fernschreiben abgeht. Diese Bestimmung gilt im Falle des Absatzes 1 Satz 2 anstelle des dort angeführten Rücktritts nur, wenn die Fristsetzung des Käufers dem Verkäufer innerhalb der Nachlieferungsfrist zugegangen ist.
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3.
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Für versandfertige Ware beträgt die Nachlieferungsfrist längstens 5 Tage. Im übrigen gelten die Bestimmungen der Absätze 1 und 2.
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4.
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Vor Ablauf der Nachlieferungsfrist sind Ansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen.
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§ 7
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Mängel und Gewährleistung
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1.
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Beanstandungen sind spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Ware an den Verkäufer abzusenden.
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2.
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Nach Zuschnitt oder sonst begonnener Verarbeitung der gelieferten Ware ist jede Beanstandung ausgeschlossen.
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3.
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Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichtes, der Ausrüstung oder des Dessins dürfen nicht beanstandet werden.
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4.
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Bei berechtigten Beanstandungen hat der Verkäufer das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb von 10 Tagen nach Rückempfang der Ware.
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5.
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Nach Ablauf der in Ziffer 4 genannten Frist gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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6.
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Bei versteckten Mängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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§ 8
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Zahlung und Zahlungsweise
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1.
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Rechnungen sind zahlbar: - nur gegen Vorkasse - oder per Nachnahme
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2.
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Die Zahlung hat zu erfolgen in barem Scheck-Bank-Giro oder Postschecküberweisung.
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3.
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Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Die Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge ist unzulässig. Dies gilt nicht im Falle der Zahlungseinstellung des Verkäufers. Sonstige Abzüge (z.B. Porto) sind unzulässig.
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4.
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Wechsel werden nicht in Zahlung genommen.
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§ 9
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Eigentumsvorbehalt
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Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer Eigentum des Verkäufers. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung, sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt der Eingang des Gegenwertes beim Verkäufer.
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§ 10
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Regelung von Streitigkeiten, Wirksamkeit und Datenschutz
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1.
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Streitigkeiten aus dem Vertrag werden durch das ordentliche Gericht oder ein vereinbartes Schiedsgericht entschieden. Wenn das Schiedsgericht nicht als ausschließlich zuständig vereinbart ist, ist das zuerst angerufene Gericht zuständig.
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2.
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Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen sowie dieser Geschäftsbedingungen läßt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Eine ungültige Bestimmung ist so umzudeuten, daß der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.
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3.
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Unter Bezugnahme auf § 26 Bundesdatenschutzgesetz weisen wir darauf hin, daß wir die persönlichen Daten unserer Kunden zum Zwecke der Arbeitserleichterung speichern.
Manuela Schlickers
Kapellenweg 11 47647 Kerken-Rahm
Telefon: 02833-571892
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